Laut der DIN14676 wird für eine Fläche bis 60m², ein Rauchwarnmelder ab jeweils weitere 60 m² ein zusätzlicher Rauchwarnmelder benötigt.
Rauch steigt auf und sammelt sich zuerst unter der Decke. So sollte der Rauchwarnmelder möglichst zentral im Raum an der Zimmerdecke montiert werden.
Der Abstand zur Wänden, Deckenlampen, Deckenbalken sowie Unterzügen sollte dabei mindestens 50 cm betragen.
Bei L-förmige Räume bis 60qm ist der Rauchmelder immer auf der Gehrungslinie des jeweiligen Raumabschnittes zu montieren. Bei größeren Räumen oder Räume mit Zwischenwänden/Raumteilern sind diese wie 2 Räume zu behandeln. So sollte in jedem Teilbereich ein Melder angebracht werden. Bei Fluren mit einer Breite von maximal 3m darf der Abstand zwischen den Rauchmeldern nicht mehr als 15m betragen.
Dabei darf der Abstand zur Stirnfläche des Flures nicht mehr als 7,5 m betragen. In Kreuzungs-, Einmündungs- und Eckbereichen von Fluren ist jeweils ein Melder anzuordnen. Grundsätzlich gilt, der Rauchmelder sollte mindestens 50 cm von der Wand entfernt und 50 cm von Deckenleuchten montiert werden. Eine Montage an der Wand ist nur in Ausnahmefälle möglich.
In Zimmern direkt unter dem Dach mit spitzwinkligen Dächern ist die Montage nicht ganz unproblematisch. Bei einer Decke mit einem Neigungswinkel von grösser als 20°, sollte der Rauchmelder mindestens 90 Zentimeter vom höchsten Punkt (horizontal gemessen), sowie 30-50 cm (abgehängt) vom First montiert werden. Decken mit einem Neigungswinkel kleiner als 20° werden wir "normale" Decken behandelt.
Bei Räumen mit anteiligen Dachschrägen ist, wenn die horizontale Decke ≤ 1m ist, der Rauchwarnmelder an der Dachschräge zu montieren. Bei ≥ 1m auf der Mitte der Fläche.
Bei Unterzügen (meist in Form von Deckenbalken) hängt der Montageort von mehreren Faktoren ab.
In Flure oder Zimmern mit einer Breite von weniger als 1m wird der Rauchwarnmelder mittig an der Decke befestigt. Der Abstand laut DIN 14676 von 50 cm zur Wand bleibt in diesen Fällen nicht berücksichtigt.
Der erste Rauchmelder wird mit einem Abstand von 7,50 m zur Stirnwand platziert. Ab diesem Rauchmelder beträgt der Abstand zu jedem weiteren Rauchmelder 15m. Diese Regelung gilt auch bei Fluren < 1m Breite. Flure mit einer Breite>3m gelten als Räume und sind entsprechend anders zu behandeln.
Bei Fluren mit einer Fläche von weniger als 6 m² kann der Rauchwarnmelder ersatzweise an der Wand befestigt werden, wenn andernfalls mit einer erhöhten Anzahl an Täuschungsalarmen zu rechnen ist. Das gleiche gilt für Küchen, die als Rettungsweg dienen.
Ratsam ist grundsätzlich die Befestigung des Melders mit den beigelegten Schrauben und Dübeln. Je nach Hersteller gibt es auch die Möglichkeit der Befestigung mittels Klebepads oder Magnetpads zu befestigen.
In Räumen mit starken Luftzug, zum Beispiel durch Klimaanlagen sollten Rauchwarnmelder nicht montiert werden. Aufgrund des Zuges würde Staub oder ähnlich Partikel zu einer erhöhten Fehlalarmquote führen. In Räumen mit einer Zwangsbelüftung muss die Decke in einem Radius von 50 cm rund um den Rauchwarnmelder geschlossen sein.
Ein Rauchwarnmelder sollte grundsätzlich an der Decke eines Raumes befestig werden. Ausnahmen bilden hierbei nur Flure mit weniger als 6 m² Fläche, Räume mit Decken ohne ausreichende Festigkeit und Küchen die als Fluchtweg dienen.