Hausordnung, Ruhestörung und andere Ärgernisse im Mietverhältnis
Wie seit vielen Jahren üblich, fand auch heuer wieder ein Seminar über Themen mit miet- und steuerrechtlichem Bezug statt.
In diesem Jahr wurden vielfältige Ärgernisse in Mietverhältnissen behandelt. Darf nun in einer Wohnung musiziert werden und wenn wie laut und wie oft?
Ist es dem Mieter gestattet, auf dem Balkon oder im Garten nackt zu sonnen? Kann Rauchen in der Wohnung oder dem Balkon eingeschränkt oder sogar verboten werden?
All diese und ähnliche Fragen betreffen die Gebrauchsrechte eines Mieters. RA Ulrich Weber aus Lauf konnte viele interessierte Mitglieder zu diesem Themenkreis begrüßen.
Nach einer kurzen Einführung über die Regeln und Grenzen von Gebrauchsrechten in Mietverhältnissen wurden in der rund dreistündigen Veranstaltung zahlreiche
Einzelbeispiele angesprochen. RA Weber zeigte auf, dass es weder durch Gesetz oder Rechtsprechung noch durch die Verkehrsanschauung feste Regeln oder Grenzen für
Gebrauchsrechte eines Mieters gibt. Letztlich muss jeder Einzelfall für sich betrachtet werden. Oftmals entscheidend ist, was Vermieter und Mieter im Mietvertrag selbst
oder über eine Hausordnung vereinbart haben. Dies gilt für Rauchen im Mietobjekt, Tierhaltung, Grillen, oder Balkon- bzw. Gartennutzung ebenso wie für Nutzung des
Treppenhauses oder lautstarkes Verhalten in einer Wohnung.
Eine lebendige Diskussion zeigte, wie praxisrelevant viele der angesprochenen Einzelfälle waren.
Damit die einzelnen Themen auch zu Hause nachvollzogen werden können, erhielten alle Teilnehmer abschließend ein ausführliches Skript.