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Seminar 2021

Hausordnung, Ruhestörung und andere Ärgernisse im Mietverhältnis


Seit 2011 finden nun regelmäßig jedes Jahr Seminare über Themen mit miet- und steuerrechtlichem Bezug statt.
Hausordnung, Ruhestörung und andere Ärgernisse im Mietverhältnis 02.10.2021
RA Ulrich Weber, Lauf
RA Ulrich Weber, Lauf

Wie seit vielen Jahren üblich, fand auch heuer wieder ein Seminar über Themen mit miet- und steuerrechtlichem Bezug statt. In diesem Jahr wurden vielfältige Ärgernisse in Miet­verhält­nissen behandelt. Darf nun in einer Wohnung musiziert werden und wenn wie laut und wie oft? Ist es dem Mieter gestattet, auf dem Balkon oder im Garten nackt zu sonnen? Kann Rau­chen in der Wohnung oder dem Balkon eingeschränkt oder sogar verboten werden?
All diese und ähnliche Fragen betreffen die Gebrauchsrechte eines Mieters. RA Ulrich Weber aus Lauf konnte viele interessierte Mitglieder zu diesem Themenkreis begrüßen.

Nach einer kurzen Einführung über die Regeln und Grenzen von Gebrauchsrechten in Miet­ver­hält­nissen wurden in der rund dreistündigen Veranstaltung zahlreiche Einzelbeispiele angesprochen. RA Weber zeigte auf, dass es weder durch Gesetz oder Rechtsprechung noch durch die Verkehrsanschauung feste Regeln oder Grenzen für Gebrauchsrechte eines Mieters gibt. Letztlich muss jeder Einzelfall für sich betrachtet werden. Oftmals entscheidend ist, was Vermieter und Mieter im Mietvertrag selbst oder über eine Hausordnung vereinbart haben. Dies gilt für Rauchen im Mietobjekt, Tierhaltung, Grillen, oder Balkon- bzw. Gartennutzung ebenso wie für Nutzung des Treppenhauses oder lautstarkes Verhalten in einer Wohnung.
Eine lebendige Diskussion zeigte, wie praxisrelevant viele der angesprochenen Einzelfälle waren. Damit die einzelnen Themen auch zu Hause nachvollzogen werden können, erhielten alle Teilnehmer abschließend ein ausführliches Skript.

12.10.2021 Autor: RA Ulrich Weber