Wenn der Mieter nicht zahlt ....
Es ist zum Glück nicht die Regel, dass ein
Mieter seinen finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bzw.
dem Mietverhältnis nicht nachkommt. Besonders ärgerlich ist es, wenn
bereits nach einer Neuvermietung die erste Miete und / oder die Kaution nicht vertragsgemäß
bezahlt werden. Aber auch bei langjährigen Mietverhältnissen kann es
zu Zahlungsausfällen kommen. Dies betrifft nicht nur die monatliche
Miete selbst, sondern auch ausbleibende Zahlungen nach
Mieterhöhungen oder der Betriebskostenabrechnung.
Welche Möglichkeiten dem Vermieter nun offenstehen, hat der Referent RA Ulrich Weber anhand der verschiedenen Möglichkeiten von Zahlungsausfällen oder Zahlungsunregelmäßigkeiten den interessierten Seminarbesuchern erörtert.
In nahezu jedem Fall sollte der Vermieter schnell handeln.
Damit die einzelnen Themen auch zu Hause nachvollzogen werden können, erhielten alle Teilnehmer abschließend ein ausführliches Skript.