Haus & Grund Lauf
und Umgebung
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91207 Lauf a.d. Pegnitz

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Seminar 2012
Auch dieses Jahr stieß das Seminarangebot von Haus & Grund Lauf und Umgebung wieder auf reges Interesse der Mitglieder. Alle Teilnehmer profitierten von dem umfangreichen und detaillierten Fachwissen des Referenten RA Manfred Nikui, dem Chefjustiziar von Haus & Grund Bayern.

Gerne veröffentlichen wir hier den Pressebericht von Haus & Grund Bayern und bedanken uns bei Herrn RA Manfred Nikui für den interessanten und kurzweiligen Vortrag.


Seminar zum Betriebskostenrecht



Nicht ganz einfach – eine richtige Betriebskostenabrechnung: RA Manfred Nikui

Ein in der mietrechtlichen Praxis äußerst streitträchtiges Thema ist die wirksame
Umlage und richtige Abrechnung von Betriebskosten in Wohn- und
Gewerbemietverträgen, sagte Andreas Bartsch, 2. Vorsitzender des Haus- und
Grundbesitzervereins Lauf und Umgebung e.V. zu Beginn eines Seminars, zu dem
sein Verein eingeladen hatte. Als Referenten begrüßte er neben 38 Vermietern und
Hausverwaltern RA Manfred Nikui, Chefjustiziar von Haus & Grund Bayern, der die
Rechtslage im Betriebskostenrecht verständlich und vor allem praxisbezogen
darstellte. Um Streit zwischen den Parteien zu vermeiden, müsse man, so Nikui,
zunächst genau wissen, welche Betriebskosten überhaupt auf die Mieter umgelegt
werden können. Es sind dies die Grundsteuer, Kanal, Wasser, Straßenreinigung und
Müll, Heiz- und Warmwasserkosten sowie Gartenpflege und Kosten für den
Hausmeister, um nur die wichtigsten zu nennen. Verwaltungs-, Instandhaltungs- und
Instandsetzungskosten gehören dagegen nicht dazu. Verlangt und abgerechnet
werden können Betriebskosten nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart
ist. Nikui: „Notwendig aber auch ausreichend ist jeweils ein monatlicher
Vorauszahlungsbetrag im Mietvertrag auf Heiz- und Warmwasserkosten sowie die
übrigen Betriebskosten, entsprechend der Betriebskostenverordnung, die den
Mietvertragsformularen von Haus & Grund beiliegt“. Über die während des
Abrechnungszeitraumes z.B. 2011 geleisteten monatlichen Vorauszahlungen muss
jährlich, also bis spätestens Dezember 2012, abgerechnet werden. Nikui empfahl
dafür dringend die Verwendung des Abrechnungsformblatts für Mitglieder des Haus-
und Grundbesitzervereins Lauf. Mit diesem Formblatt könne jeder Vermieter eine
formal wirksame Abrechnung erstellen. Diese müsse nämlich mindestens eine
geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe der Erläuterungen des
jeweiligen Verteilerschlüssels, die Berechnung des Anteils der Mieter und den Abzug
der Vorauszahlungen, die der Mieter tatsächlich geleistet hat, enthalten.

Prüfungs- und Einsichtsrecht
Es sollte nicht vergessen werden, das Abrechnungsjahr auszuweisen und das Objekt
genau zu bezeichnen. RA Manfred Nikui wies auch darauf hin, dass nach Zugang der
Betriebskostenabrechnung jeder Mieter ein Prüfungsrecht hat. Die Rechtsprechung
geht von einem ca. vierwöchigen Prüfungszeitraum aus. Danach wird die Abrechnung
fällig und der Mieter muss eine eventuelle Nachforderung bezahlen.