Auch dieses Jahr stieß das Seminarangebot von Haus & Grund Lauf und Umgebung
wieder auf reges Interesse der Mitglieder. Alle Teilnehmer profitierten
von dem umfangreichen und detaillierten Fachwissen des Referenten RA Manfred Nikui, dem
Chefjustiziar von
Haus & Grund Bayern.
Gerne veröffentlichen wir hier den Pressebericht von
Haus & Grund Bayern
und bedanken uns bei Herrn RA Manfred Nikui für den interessanten und
kurzweiligen Vortrag.
Seminar
zum Betriebskostenrecht
Nicht ganz einfach – eine richtige Betriebskostenabrechnung: RA
Manfred Nikui
Ein in der mietrechtlichen Praxis äußerst
streitträchtiges Thema ist die wirksame Umlage und richtige
Abrechnung von Betriebskosten in Wohn- und Gewerbemietverträgen,
sagte Andreas Bartsch, 2. Vorsitzender des Haus- und
Grundbesitzervereins Lauf und Umgebung e.V. zu Beginn eines Seminars, zu
dem sein Verein eingeladen hatte. Als Referenten begrüßte er neben
38 Vermietern und Hausverwaltern RA Manfred Nikui, Chefjustiziar von
Haus & Grund Bayern, der die Rechtslage im Betriebskostenrecht
verständlich und vor allem praxisbezogen darstellte. Um Streit
zwischen den Parteien zu vermeiden, müsse man, so Nikui, zunächst
genau wissen, welche Betriebskosten überhaupt auf die Mieter umgelegt
werden können. Es sind dies die Grundsteuer, Kanal, Wasser,
Straßenreinigung und Müll, Heiz- und Warmwasserkosten sowie
Gartenpflege und Kosten für den Hausmeister, um nur die wichtigsten
zu nennen. Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
gehören dagegen nicht dazu. Verlangt und abgerechnet werden können
Betriebskosten nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart
ist. Nikui: „Notwendig aber auch ausreichend ist jeweils ein monatlicher
Vorauszahlungsbetrag im Mietvertrag auf Heiz- und Warmwasserkosten
sowie die übrigen Betriebskosten, entsprechend der
Betriebskostenverordnung, die den Mietvertragsformularen von Haus &
Grund beiliegt“. Über die während des Abrechnungszeitraumes z.B.
2011 geleisteten monatlichen Vorauszahlungen muss jährlich, also bis
spätestens Dezember 2012, abgerechnet werden. Nikui empfahl dafür
dringend die Verwendung des Abrechnungsformblatts für Mitglieder des
Haus- und Grundbesitzervereins Lauf. Mit diesem Formblatt könne
jeder Vermieter eine formal wirksame Abrechnung erstellen. Diese
müsse nämlich mindestens eine geordnete Zusammenstellung der
Gesamtkosten, die Angabe der Erläuterungen des jeweiligen
Verteilerschlüssels, die Berechnung des Anteils der Mieter und den Abzug
der Vorauszahlungen, die der Mieter tatsächlich geleistet hat,
enthalten.
Prüfungs- und Einsichtsrecht
Es sollte nicht
vergessen werden, das Abrechnungsjahr auszuweisen und das Objekt
genau zu bezeichnen. RA Manfred Nikui wies auch darauf hin, dass nach
Zugang der Betriebskostenabrechnung jeder Mieter ein Prüfungsrecht
hat. Die Rechtsprechung geht von einem ca. vierwöchigen
Prüfungszeitraum aus. Danach wird die Abrechnung fällig und der
Mieter muss eine eventuelle Nachforderung bezahlen.