Einstimmig wählten die über 80 anwesenden Mitglieder von Haus & Grund Lauf Mitte März im Gasthof „Zur Linde“ in Lauf-Heuchling ihren langjährigen ersten Vorsitzenden, RA Lothar Schmauß, erneut an die Spitze ihres Vereins.
Als erste Amtshandlung nach seiner Wiederwahl verabschiedete Schmauß Rudolf Patra, der nach 41 Jahren als Kassier nicht wieder für dieses Amt kandidierte. Zum Dank für die jahrzehntelange ehrenamtliche Tätigkeit überreichte Schmauß einen Geschenkkorb. Rudolf Patra wurde zum Ehrenmitglied ernannt. Als Kassier folgt ihm Christian Simon nach. Der restliche Vorstand wurde einstimmig in seinem Amt bestätigt.
Zuvor informierte Lothar Schmauß; die anwesenden Mitglieder über das Vereinsgeschehen im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018. Neben regelmäßiger Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, Seminaren und Arbeitstagungen des Dachverbandes Haus & Grund Bayern veröffentlichte man in der örtlichen Presse Erklärungen zu Wichtigem für Haus- und Grundbesitzer. Formulare, Musterschreiben und Info-Blätter fanden bei allen Mitgliedern reißenden Absatz. Der Auftritt des Vereins im Internet, bearbeitet von Herrn Roland Kraft, erfreute sich großer Beliebtheit, konnte der Vorsitzende feststellen.
Eine erfreuliche Zahl konnte er auch nennen: Dem Verein gehören derzeit über 1.000 Mitglieder an - Tendenz steigend. Die Zahl der Beratungen sei erneut angestiegen. Der Mietenspiegel von Lauf wurde fortgeschrieben, er dient als Orientierungshilfe und ist bei Gericht verwendbar, stellte Schmauß zufrieden fest.
Als Referenten konnte Schmauß RA Manfred Nikui vom Landesverband aus München begrüßen. Der Chefjustiziar von Haus & Grund Bayern ging kurz auf die Verschärfungen der Mietpreisbremse ein, die seit dem 1. Januar gelten. Vermieter müssten nun ungefragt bei Neuverträgen vorab mitteilen, wenn sie mehr als die zulässige Miete (ortsübliche Miete + 10 Prozent) verlangen, sagte Nikui. Sonst könnten Mieter nach einfacher Rüge Rückzahlungsansprüche geltend machen. Jedoch gelte die Mietpreisbremse in Bayern nicht, so der Jurist. Es fehle an einer rechtswirksamen Verordnung, in der die Gemeinden genannt sind, in denen der Wohnungsmarkt angespannt ist und deshalb die „Bremse“ gelten soll.
Von den Modernisierungskosten können nur mehr 8 Prozent anteilig auf die Mieter umgelegt werden, wobei auch daür jetzt eine Kappungsgrenze gilt: Mieten dürfen nach einer Modernisierung nicht um mehr als 3 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche steigen. Betrage die Miete vor einer Erhöhung weniger als 7 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, dürfe sie nicht um mehr als 2 Euro erhöht werden, erklärte der Jurist.
Im Anschluss daran wies Sepp Nitzsche von der Hausbank München kurz auf den von seiner Bank angebotenen Kautionsverwaltungsservice für Vermieter hin. In einem Referat befasste sich dann noch Erich Sedlmeyr, Direktionsbeauftragter der Bayerischen Hausbesitzer-Versicherung, mit den wichtigsten Punkten der Wohngebäude- und Elementarschadenversicherung.
Autor:
RA Lothar Schmauß
15.04.2019