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Haus & Grund Lauf
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Jahresmitgliederversammlung 2017
am Montag, 13. März 2017, um 19.30 Uhr
Gasthaus "Zur Linde", Lauf-Heuchling

Vorsitzende des Landesverbands Frau Dr. Ulrike Kirchhoff referierte


Von links nach rechts: Rudolf Patra (Kassier), Dr. Ulrike Kichhoff (Vorsitzende des Landesverband, Haus & Grund Bayern),
Karl Bräunlein (Verwaltungsbeirat), RA Lothar Schmauß (1. Vorsitzender), Andreas Bartsch (2. Vorsitzender), Georg Schleicher (Verwaltungsbeirat), nicht im Bild: Bernd Simon (Schriftführer), Roland Kraft (Verwaltungsbeirat)


Der Vorsitzende, Rechtsanwalt Lothar Schmauß, konnte wieder zahlreiche Mitglieder zur diesjährigen Jahresversammlung von Haus & Grund Lauf und Umgebung im Wollner-Saal begrüßen.
Sein Jahresbericht zeigte zunehmende Beratungstätigkeit mit beeindruckenden Zahlen für telefonische, schriftliche und persönliche Beratungsgespräche.

Stark besucht ist auch der Internetauftritt des Vereins, gepflegt durch das Vorstandsmitglied Roland Kraft. Dank guter und kreativer Zusammenarbeit in der Vorstandschaft, nicht zu vergessen auch dank Unterstützung des Landesverbandes, zeigt die Mitgliederzahl von derzeit 970 steigende Tendenz.

Der für Lauf erstellte Mietenspiegel von 2013 wurde 2015 fortgeschrieben, jetzt wieder überarbeitet, sodass er als einfacher Mietenspiegel weitergeführt werden kann. Er bedeutete in den vergangenen Jahren eine wichtige Orientierungshilfe für Vermieter und Mieter.

Der Vorsitzende wies noch einmal auf das schon traditionell im Oktober stattfindende Seminar hin. Am 07.10.2017 (Samstag, ab 9.00 Uhr) befasst sich RA Ulrich Weber mit dem Thema „Wenn der Mieter nicht zahlt“. Anmeldungen sind noch möglich.

Der Bericht des Kassiers Patra zeigte solide Verhältnisse.
Die Entlastung der Vorstandschaft war einstimmig.

Höhepunkt des Abends war das Referat der Landesvorsitzenden. Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung stand im Mittelpunkt des Vortrags von Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern.
So wurde aus aktuellem Anlass das erst kürzlich geänderte Meldegesetz bereits wieder geändert. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass es ausreicht, wenn der Vermieter eine elektronische Meldebestätigung abgibt, er muss dem Mieter nicht zusätzlich ein unterschriebenes Formular aushändigen.
Neben weiteren Gesetzesänderungen erläuterte sie die Verpflichtung des Vermieters, Angaben über den energetischen Zustand einer Immobilie in öffentlichen Vermietungsanzeigen aufzunehmen. Erste Gerichte haben inzwischen bestätigt, dass diese Verpflichtung auch bestehen bleibt, wenn die Anzeige von einem Makler veröffentlicht wird. Darauf sollten auch die Vermieter achten.
Zudem erläuterte die Landesvorsitzende verschiedene aktuelle Urteile, wie etwa erste Entscheidungen darüber, dass die Miete für Rauchwarnmelder nicht in die Betriebskosten eingerechnet werden darf, oder die Bestätigung, dass der Vermieter eines Einfamilienhauses eine Mieterhöhung mit einem Mietspiegel begründen darf, der grundsätzlich nicht auf Einfamilienhäuser ausgerichtet ist.
Interessante Tipps gab es noch für Eigentümer, die ihre Immobilie energetisch sanieren wollen. Denn über verschiedene Förderprogramme des Bundes stehen derzeit erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Besteht die Überlegung, in Kürze energetische Maßnahmen an den Immobilien vorzunehmen, sollte geprüft werden, ob die geplanten Maßnahmen von den Förderprogrammen erfasst werden.
Frau Dr. Kirchhoff ging auch auf verschiedene Punkte des Referentenentwurfs zur neuerlichen Mietrechtsreform ein: - beim Mietenspiegel Erhöhung des bei der Datensammlung erfassten Zeitraums von 4 auf 8 Jahre, ungünstige Veränderung bei der Umlegung von Modernisierungsmaßnahmen, - außerordentliche und fristgemäße Kündigung sowie Heilungsmöglichkeiten.

Das Referat fand starkes Echo. Mit diversen Fragen ging die Jahresversammlung zu Ende.


Lothar Schmauß
1. Vorsitzender