Haus & Grund Lauf
und Umgebung
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91207 Lauf a.d. Pegnitz

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Jahresmitgliederversammlung 2014
am Montag, 07. April 2014, um 19.30 Uhr
Gasthaus "Zur Linde" (Wollner-Saal), Lauf-Heuchling

Die Vereinsführung freute sich auch dieses Jahr wieder über das rege Interesse der Mitglieder und Gäste an der Jahresmitgliederversammlung 2014.
Der erste Vorsitzende, Herr Rechtsanwalt Lothar Schmauss, begrüßte neben den zahlreichen Mitglieder und Gästen, den Gastreferenten von Haus & Grund Bayern, Chefjustiziar Rechtsanwalt Manfred Nikui, Herrn Sedlmeyr von der Hausbesitzer Versicherung und den Stadtrat Dr. Andreas Tiedtke.

Jahresbericht des 1. Vorsitzenden

Immer wichtiger wird die Beratungstätigkeit der Rechtsanwälte Weber, Pompl und Schmauß. Im Rahmen der Beratungstätigkeit tritt die Problematik mit Feuchtigkeitsschäden mehr und mehr in den Vordergrund. Die Geschäftsstelle kann bei dieser Problematik Hilfe durch eine Architektin vermitteln.
Sehr in den Vordergrund treten auch die Betriebskostenabrechnungen. Hier kann durch die Rechtsanwälte Hilfe angeboten werden, es können aber keine Abrechnungen erstellt werden.
Herr Rechtsanwalt Schmauß empfielt allen Eigentümern, die Abrechnung früh im Jahr zu machen, damit eventuelle Änderungen noch innerhalb der Frist erfolgen können.
Weniger geworden sind die Fragen zu Schönheitsreparaturen, wie auch zu nachbarrechtlichen Fragen.

Seitens der juristischen Berater wurden zwei Fachseminare in Nürnberg besucht.

Der erste Vorsitzende nahm an den Verbandstagungen von Haus & Grund teil.

Alle Mitglieder von Haus & Grund Lauf und Umgebung erhalten ab 01.01.2014 die Zeitung von Haus & Grund, der Sie wichtige Informationen und die aktuelle Rechtsprechung entnehmen können.

Ein Erfolg sind auch die Mitgliederseminare im Oktober, die dieses Jahr zum vierten Mal stattfinden und immer ausgebucht sind.
Den Auftakt machte Herr Rechtsanwalt Weber 2011 mit einem Seminar zum Mietvertrag.
2012 informierte Herr Rechtsanwalt Nikui über die Betriebskostenabrechnung.
Die Steuerkanzlei Schleicher zeigte im letzten Jahr den Teilnehmern die steuerrelevanten Themen für Vermieter auf.
Auch für das diesjährige Seminar sind bereits zahlreiche Anmeldungen eingegangen. Derzeit sind noch Anmeldungen möglich.

Rege in Anspruch genommen wird auch der Formularverkauf. Hauptsächlich werden Mietverträge nachgefragt. Hierzu die eindrückliche Bitte, immer den aktuellen Mietvertrag zu verwenden.

Auch der Solvenz-Check kann wärmstens empfohlen werden.

Der Verein besteht heute aus 880 Mitgliedern, die teilweise auch von weit außerhalb des eigentlichen Einzugsgebiets von Haus & Grundlauf und Umgebung kommen. Ein Grund dafür, könnte sein, dass die Homepage des Vereins weit über die Grenzen von Lauf und Umgebung viel Interesse weckt. Herr Rechtsanwalt Schmauss übergab das Wort an Roland Kraft.


Bericht über den Internetauftritt

Herr Kraft informierte die Anwesenden über die teilweise Neugestaltung der Homepage und die Möglichkeiten und Vorteile für die Mitglieder. Schon im letzten Jahr konnte von einer deutlichen Steigerung der Besucher berichtet werden. Im Vergleich 2012 zu 2013 stieg die Besucherzahl um über 114 %.

Bericht des Kassiers und Revision

Herr Rudolf Patra berichtete über die finanzielle Situation des Vereins. 2013 hielten sich die Einnahmen und Ausgaben die Waage. Auf der Einnahmenseite machten sich die steigenden Mitgliederzahlen positiv bemerkbar.

Ein nicht unerheblicher Posten war die Beteiligung von Haus &Grund Lauf und Umgebung an den Kosten für den Mietenspiegel der Stadt Lauf



Die Revisoren lobten die einwandfreie und vorbildliche Kassenführung und schlugen die Entlastung vor,

Sowohl der Kassier, als auch die gesamte Vorstandschaft, wurden von der Mitgliederversammlung einstimmig entlastet.


Fachreferat von Rechtsanwalt Manfed Nikui zum akruellen Mietrecht

Herr Rechtsanwalt Manfred Nikui eröffnete seinem Fachvortrag mit Informationen zu dem brandaktuellen Entwurf zum Mietrecht, Das Gesetz wird voraussichtlich im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten.
Der Gesetzesentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD), landläufig „Mietpreisbremse“ genannt, wird auch innerhalb der Großen Koalition kontrovers diskutiert. Neben den Stellungnahmen der Verbände muss er noch durch Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden.

Die „Mietpreisbremse“ sieht vor, dass die Miete bei einer Neuvermietung nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Neubauten sind von dieser Regelung ausgenommen. Derzeit will die Union diese Mietpreisbremse auf fünf Jahre begrenzten.

Ein weiterer Punkt des Entwurfes ist, dass zukünftig derjenige den Makler bezahlt, der den Makler auch beauftragt.

In dem Entwurf ist auch enthalten, dass die tatsächliche Wohnfläche für eine Mieterhöhung ausschlaggebend sein wird, dass die elf prozentige Modernisierungsumlage auf 10 % gesenkt werden und nur bis Armositation gelten soll.

Die EnEV 2014 wird verlangen, dass bei Neubauten die Primärenergie für Heizungen um 25 % und die Wärmeverluste der Wärmedämmung um 20 % gesenkt werden. Für bestehende Gebäude wird es keine Verschärfungen geben. Aber: alte Öl-und Gasheizkessel die vor 1985 eingebaut wurden, müssen außer Betrieb genommen werden. Hiervon ausgenommen sind Eigenheime, solange kein Eigentumswechsel stattfindet.

Bisher waren von der Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke alle Massiv- und Holzdecken ausgenommen. Dies wird sich dahingehend ändern, dass sämtliche Decken gewisse Werte erfüllen müssen.

Auch wird es Änderungen für die Energieausweise ab 2014 geben. Die Gültigkeit der Energieausweise beträgt nach wie vor zehn Jahren und weiterhin gibt es auch die Möglichkeit einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis ausstellen zu lassen. Der Energieausweis muss jetzt bei der Besichtigung gezeigt werden.
Ebenso müssen Immobilieninserate für Wohnimmobilien zukünftig Angaben zur Art des Energieausweises, der Energieklasse (A bis D), das Baujahr des Gebäudes und die Art der Energieversorgung beinhalten. Bei Gewerbeimmobilien sind die Angaben von Baujahr und Energieklasse nicht nötig. Hierzu gibt es auch Infoblätter von Haus & Grund.

Die Nachrüstpflicht von Rauchwarnmeldern in Bestandsobjekten muss bis 31. Dezember 2017 erfüllt sein. Diese lebensrettende Einrichtung, kann aber auch gerne früher schon montiert werden. Der Mieter muss die Rauchwarnmelder jährlich überprüfen. Der Vermieter muss darauf hinweisen. Hier ist es zu empfehlen, einen Zusatz zum Mietvertrag mit diesen Informationen zu erstellen und von beiden Seiten unterschreiben zu lassen. Der Vermieter muss die Rauchwarnmelder nach zehn Jahren erneuern.

Die Trinkwasserverordnung betrifft alle vermieteten Gebäude, deren Warmwasserspeicher mehr als 400 l Volumen aufweisen bzw. das Volumen der Warmwasserleitungen mehr als 3 l Wasser beinhaltet. Somit sind die meisten Gebäude mit zentraler Warmwasseraufbereitung ab ca. 2-5 Wohneinheiten betroffen. Die Kosten sind über die Betriebskosten abzurechnen. Ohne auffällige Werte erfolgt die nächste Prüfung nach drei Jahren.

War es nach der Heizkostenverordnung bis Ende letzten Jahres noch möglich, bei verbundenen Anlagen für Warmwasser und Heizung den Warmwasseranteil mit 18 % pauschal abzurechnen, muss der Warmwasseranteil jetzt mit einem Wärmemesser erfasst werden. Alte Heizkostenverteiler, die vor 1981, sowie Warmwasserzähler, die vor 1987 eingebaut wurden, müssen erneuert werden.

Bevor Herr Rechtsanwalt Nikui Fragen der Anwesenden beantwortete, ging er noch auf die Abgeltung von Schönheitsreparaturen und dei BGH-Entscheidung zur Haltung von Hunden ein.


Informationen von Herrn Sedlmeyr (Hausbesitzerversicherung)

Zum Abschluss informierte Herr Sedlmeyr welche Kündigungsmöglichkeiten bei
Eigentumswechsel von Gebäuden für Gebäude- und Haftpflichtversicherungen bestehen.


Der erste Vorsitzende bedankte sich bei den Referenten für die interessanten Beiträge und beschloss die Versammlung mit den besten Wünschen für alle Anwesenden.


08.04.2014
Roland Kraft